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Schlafberatung
€120,00 EUR
Angebotspreis
€120,00 EUR
Normaler Preis
Mögliche Themen einer Schlafberatung:
- Allgemeine Fragen zum kindlichen Schlaf
- Schlafumgebung: Cosleeping, Familienbett, Beistellbett
- Sicherheit beim Baby- und Kleinkindschlaf, Plötzlicher Kindstod
- Einschlafen und Einschlafbegleitung
- Schlafen bei anderen Bezugspersonen und in außerfamiliärer Betreuung
- Durchschlafen
- Häufiges nächtliches Aufwachen, nächtliche Wachphasen
- Alptraum, Nachtschreck
- Nächtliches Stillen oder Fläschchen geben
- Veränderung von (Ein-)Schlafgewohnheiten, Schlafassoziationen und nächtlicher Stillsituation
- u.v.m.
Dauer der Beratung: 60 Minuten.
Ablauf einer Beratung:
- Kontaktaufnahme per E-Mail oder WhatsApp. Du schilderst dein Anliegen und wir vereinbaren einen Termin.
- Im Anschluss schließt du deine Bestellung auf meiner Webseite ab.
- Nach der Buchung bekommst du ggf. Unterlagen zum Ausfüllen von mir (z.B. Fragebogen, Schlafprotokoll). Diese füllst du aus und schickst sie mir mindestens 24 Stunden vor unserem Termin per E-Mail.
- Unser Termin findet online per Zoom statt. Den Link für das Zoom-Meeting erhältst du vorab per E-Mail.
- In der Beratung beginnen wir mit einer ausführlichen Anamnese, damit ich deine Situation und dein Anliegen bestmöglich verstehen kann. Im Anschluss vermittle ich dir das nötige Wissen und wir erarbeiten gemeinsam Lösungsstrategien.
- Sollten die 60 Minuten für die Beratung nicht ausreichen, können wir die Zeit verlängern oder alternativ einen Folgetermin vereinbaren. Abgerechnet wird dann im Minutentakt (2€/Min.) und du erhältst im Anschluss eine Rechnung per E-Mail.
- Nach der Beratung erhältst du von mir ein Beratungsprotokoll, in dem du das Besprochene nachlesen kannst.
- Innerhalb von 14 Tagen nach der Beratung hast du die Möglichkeit mir bei Bedarf kurze Rückfragen per E-Mail oder WhatsApp zu stellen. Bei komplexeren Themen ist eine Folgeberatung sinnvoll.
❗️Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Schlafberatung. Es lohnt sich also immer bei der Krankenkasse nachzufragen bzw. die Rechnung einzureichen für eine Erstattung der Kosten.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.